Sprechfunker

Lehrgangsort ist die feuerwehrtechnische Zentrale in Hittfeld

Lehrgangsvoraussetzungen
Lehrgang "Sprechfunker"
Voraussetzung für die Lehrgangsteilnahme ist:
- die erfolgreich abgeschlossene Truppmannausbildung Teil 1 (Grundausbildungslehrgang).
Ziel der Ausbildung ist die Befähigung zum Übermitteln von Nachrichten mit Sprechfunkgeräten im Feuerwehrdienst.
Lehrgangsdauer: 
Montag 19:00 – 22:00 Uhr 3 Stunden
Donnerstag 19:00 – 22:00 Uhr 3 Stunden
Samstag 08:00 – 16:00 Uhr 7 Stunden
Montag 19:00 – 22:00 Uhr 3 Stunden
Donnerstag 19:00 – 22:00 Uhr 3 Stunden
                      Lehrgangsdauer               19Stunden

Voraussetzungen

Für den Besuch des Lehrgangs ist eine erfolgreich abgeschlossene Ausbildung Truppmann I bzw. Grundlehrgang Voraussetzung. Dieses wird am ersten Abend durch die Vorlage der entsprechenden Bescheinigung kontrolliert!


Unterrichte

Die Unterrichtseinheiten finden im Lehrsaal der FTZ statt. Fehlstunden werden nicht zugelassen.

Woche 1 Uhrzeit
Montag 19:00 – 22:00 BOS, DV 810.3
Donnerstag 19:00 – 22:00 Abwicklung Sprechfunkverkehr, Kartenkunde
Donnabend 08:00 – 16:00 Physikalische Grundlagen, Gerätekunde,

Besonderheiten im LK Harburg,Gewöhnungsübungen, 4m-Funkübung, Besichtigung der Rettungsleitstelle

Woche 2 Uhrzeit
Montag 19:00 – 22:00 2m-Funkübung, 2 und 4m-Funkübung
Donnerstag 19:00 – 22:00 Praktische und schriftliche Prüfung

(Änderungen vorbehalten)


Theorie

Hier werden die unbedingt notwendigen rechtlichen Grundlagen und Zusammenhänge im Bereich Sprechfunk und die Zusammenarbeit aller Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) vermittelt. Die Ausbildung stützt sich hierbei auf die Dienstvorschrift DV 810.3, welche sich mit dem gesamten Bereich des Sprechfunks befasst. Weitere Themen sind u.a. Kartenkunde, Gerätekunde, Abwicklung des Sprechfunkverkehrs und physikalische Grundlagen. Die Besichtigung der Rettungsleitstelle in Winsen rundet den theoretischen Lehrgangsteil ab.


Praxis

Zum Erlernen der Funksprache und dem Vertiefen des Umgangs mit den verschiedenen Funkgerätetypen dienen zahlreiche Übungen. Hierzu stehen uns der ELW 2 des Landkreises Harburg und sechs ELW bzw. MTW aus den Gemeinden zur Verfügung. Die Lehrgangsteilnehmer werden dann in kleinen Gruppen zusammengeführt und auf die einzelnen Fahrzeuge verteilt, auf denen sich dann auch jeweils ein Ausbilder befindet.


Abnahme

Die Abnahme des Lehrgangs erfolgt nach den Vorschriften des Landes Niedersachsen in drei Schritten. Übungsdienst, schriftliche Arbeiten und mündliche Abnahme.