Voraussetzungen
Für den Besuch des Lehrgangs ist eine erfolgreich abgeschlossene Ausbildung Truppmann I bzw. Grundlehrgang Voraussetzung. Dieses wird am ersten Abend durch die Vorlage der entsprechenden Bescheinigung kontrolliert!
Unterrichte
Die Unterrichtseinheiten finden im Lehrsaal der FTZ statt. Fehlstunden werden nicht zugelassen.
Woche 1 Uhrzeit
Montag 19:00 – 22:00 BOS, DV 810.3
Donnerstag 19:00 – 22:00 Abwicklung Sprechfunkverkehr, Kartenkunde
Donnabend 08:00 – 16:00 Physikalische Grundlagen, Gerätekunde,
Besonderheiten im LK Harburg,Gewöhnungsübungen, 4m-Funkübung, Besichtigung der Rettungsleitstelle
Woche 2 Uhrzeit
Montag 19:00 – 22:00 2m-Funkübung, 2 und 4m-Funkübung
Donnerstag 19:00 – 22:00 Praktische und schriftliche Prüfung
(Änderungen vorbehalten)
Theorie
Hier werden die unbedingt notwendigen rechtlichen Grundlagen und Zusammenhänge im Bereich Sprechfunk und die Zusammenarbeit aller Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) vermittelt. Die Ausbildung stützt sich hierbei auf die Dienstvorschrift DV 810.3, welche sich mit dem gesamten Bereich des Sprechfunks befasst. Weitere Themen sind u.a. Kartenkunde, Gerätekunde, Abwicklung des Sprechfunkverkehrs und physikalische Grundlagen. Die Besichtigung der Rettungsleitstelle in Winsen rundet den theoretischen Lehrgangsteil ab.
Praxis
Zum Erlernen der Funksprache und dem Vertiefen des Umgangs mit den verschiedenen Funkgerätetypen dienen zahlreiche Übungen. Hierzu stehen uns der ELW 2 des Landkreises Harburg und sechs ELW bzw. MTW aus den Gemeinden zur Verfügung. Die Lehrgangsteilnehmer werden dann in kleinen Gruppen zusammengeführt und auf die einzelnen Fahrzeuge verteilt, auf denen sich dann auch jeweils ein Ausbilder befindet.
Abnahme
Die Abnahme des Lehrgangs erfolgt nach den Vorschriften des Landes Niedersachsen in drei Schritten. Übungsdienst, schriftliche Arbeiten und mündliche Abnahme.